Die Feuerbestattung ist die Einäscherung (Verbrennung) des Verstorbenen im Sarg. Sie ist jederzeit möglich, wenn sie der Verstorbene zu Lebzeiten gewünscht hat. Dazu sollte seine handschriftliche Willenserklärung (datiert und unterzeichnet mit Vor- und Zuname) vorliegen. Oft fehlt eine solche Erklärung. In diesem Fall können die nächsten Angehörigen den Willen des Verstorbenen uns gegenüber schriftlich bekunden.
Die Trauerfeier mit Sarg findet vor der Einäscherung statt.
Entweder in der Friedhofskapelle oder der Kirche.
Trauerfeier
Auch kann die Trauerfeier in der Friedhofskapelle
oder der Kirche mit Urne stattfinden.
Trauerfeier mit Urne
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