Feuerbestattung
 

Die Feuerbestattung ist die Einäscherung (Verbrennung) des Verstorbenen im Sarg.
Sie ist jederzeit möglich,
wenn sie der Verstorbene zu Lebzeiten gewünscht hat.
Dazu sollte seine handschriftliche Willenserklärung
(datiert und unterzeichnet mit Vor- und Zuname) vorliegen.
Oft fehlt eine solche Erklärung.
In diesem Fall können die nächsten Angehörigen
den Willen des Verstorbenen
uns gegenüber schriftlich bekunden.

Die Trauerfeier mit Sarg findet vor der Einäscherung statt.
Entweder in der Friedhofskapelle oder der Kirche.


Trauerfeier

Auch kann die Trauerfeier in der Friedhofskapelle
oder der Kirche mit Urne stattfinden.


Trauerfeier mit Urne